Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProfiCleanTec

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier als Download-PDF...

 

1) Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden AGB genannt – bilden die Voraussetzungen für das Zustandekommen von Dienstleistungen, die die Firma ProfiCleanTec – im Folgenden Auftragnehmerin genannt – für ihre Kunden – im Folgenden Auftraggeber genannt – erbringt.

1.1

Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung, dies auch für den Fall, dass wir von anderslautenden Bestimmungen Kenntnis erlangt haben, und denen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.2

Diese AGB finden auch dann Anwendung auf Teilbereiche unseres Geschäftsfeldes, wenn diese nicht explizit genannt oder dem Vertragswerk beigelegt worden sind.

1.3

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung stets aktuell von uns per Post oder Mail erhältlich. Zudem sind diese AGB´s in ihrer aktuellsten Ausgabe online auf unseren Webseiten hier und als PDF-Download einsehbar.

 

2) Umfang der Leistungen unseres Unternehmens

Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich von Gebäudereinigungen sowie ein Vermittlungs- und Berechnungssystem (Kostenberechnung) für Reinigungsdienstleistungen.

2.1 Gültigkeit der Angebote

2.11

Die erwähnten Angebote auf unseren Publikationen (Internet, Flyer, Mailangebote) sind grundsätzlich unverbindlicher Art. Die verbindliche Gültigkeit eines Angebots besteht in dem willentlich vom AG bestellten Leistungspaket, welches er aufgrund eines Angebots im Internet, per Mail oder sonstigen Publikationen unseres Hauses in Form seiner Zusendung mit seinen für uns relevanten Adressangaben und Wunsch des Umfangs unserer Services bekannt gibt.

2.12

Die verbindlichen Preise findet der AG innerhalb der hierzu referenzierenden Publikationen, in unserem Online-Buchungssystem, auf persönlich an ihn gerichtete Angebote per Mail und Post, oder Publikationen, welche aus dem Hause der Auftragnehmerin zusammengestellt worden sind.

2.2 Zustandekommen eines Auftrages

Ein Auftrag gilt als zustande gekommen, wenn dieser in seiner Form von ProfiCleanTec schriftlich bestätigt und terminiert wurde. Hierzu erhält der Auftraggeber vornehmlich per Mail neben einer Auftragsbestätigung eine Leistungsbeschreibung des im Einzelnen durchzuführenden Reinigungsumfanges. Diese wird in der Regel per Mail zugestellt, und ist bei Online-Buchung im Kundenaccount einsehbar.
Der Auftraggeber hat die darin bestätigten Inhalte wie Reinigungsumfang, Kosten und Terminierung zu prüfen und umgehend innert kürzester Frist zu korrigieren.

 

3) Auftragsausführung

3.1 Zustandekommen eines Auftrages

Bestandteil der Durchführung des Reinigungsauftrages ist die Auftragsbestätigung der ProfiCleanTer und der darin vereinbarten Modalitäten. Die Auftragnehmerin stellt die Grösse des für den Umfang der Reinigung benötigten Teams zusammen, sodass der Auftrag termingerecht und innerhalb der vereinbarten Kosten ausgeführt werden kann. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, den Auftrag an Partnerunternehmen weiterzugeben, wenn sie aufgrund von Terminschwierigkeiten oder anderen organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, den Auftrag mit eigenem Personal durchzuführen. In diesem Fall erfolgen die Rechnungsstellung und die gesamte Verantwortung für die Durchführung der Leistungen durch das jeweilige Partnerunternehmen. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist direkt an das ausführende Unternehmen zu zahlen. Bei eventuellen Reinigungsmängeln oder sonstigen Anliegen wenden Sie sich direkt an das ausführende Unternehmen. Sollten Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich gerne auch an uns wenden. Wünschen Sie jedoch keine Ausführung durch ein anderes Unternehmen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

3.2 Durchführung des Auftrages

Zur Durchführung des Auftrags und der transparenten Berechnung sind die Angaben des Auftraggebers zwingend wichtig. Sollten vor oder während der Auftragsausführung Änderungen im groben Umfang entweder vom Auftraggeber gewünscht oder vom Personal festgestellt werden, ist die AN berechtigt, diese gemäss Preisreglement nachzuberechnen. Änderungen des Umfangs sind zum Beispiel: Anzahl Räume, bzw. darin mehr zu reinigenden Elementen, zu klein berechnete Quadratmeter-Zahl des Wohnraumes bzw. der Liegenschaft, übermässig oder stark verschmutzte Bereiche oder dergleichen.

3.3 Pflichten des Auftraggebers

Damit eine ordentliche Durchführung des Auftrages gewährleistet werden kann, obliegen folgende Voraussetzungen beim Auftraggeber:

  • Der Auftrag muss wahrheitsgetreu Ihren Angaben entsprechen. Tut er dies nicht, kann es zu Mehrberechnung und sogar zur Terminverschiebung führen. Hierüber werden Sie vom Reinigungspersonal unterrichtet.Weicht der Reinigungsumfang durch starke Verschmutzungen oder unrichtigen Angaben wesentlich ab, muss zwingend ein neuer Termin vereinbart werden.

    • Die Wohnung / bzw. Liegenschaft muss mit den dafür benötigtem (n) Fahrzeug(en) angefahren werden können.

  • Die Wohnung / bzw. Liegenschaft muss mit den dafür benötigtem (n) Fahrzeug(en) angefahren werden können.
  • Die Schlüssel zum Reinigungsobjekt müssen unbedingt am in der Auftragsbestätigung genannten Ort vorzufinden sein. Verzögerungen jedweder Art können in Rechnung gestellt werden.
  • Die für die Reinigungsdurchführung notwendigen Infrastrukturen wie Wasser- und Stromversorgung müssen betriebsbereit sein. Die hierzu benötigten Verbrauchswerte gehen zu Lasten des Kunden.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber der Auftragnehmerin genaue Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Hinweise für besondere Eigenheiten (Leiter etc.) und Gefahrenquellen zu machen hat. Mehraufwendungen infolge dieser Nichtbeachtung gehen auf Regie.
  • Die Auftragnehmerin führt ihre Reinigungsmassnahmen emissionsgerecht durch.

3.4 Pflichten der Auftragnehmerin (ProfiCleanTec)

3.4.1

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin, bzw. des in ihrem Auftrag arbeitenden Personals verpflichten sich, mit der vom Auftraggeber überlassenen Räumlichkeiten und darin befindlichen Gegenständen mit höchster Sorgfalt umzugehen.

3.4.2

Über die während der Durchführung erlangten in Erfahrung gebrachten Vorgänge hat das Personal die Verpflichtung der Verschwiegenheit auferlegt bekommen, sofern darin keine relevanten Einzelheiten eines Straftatbestandes bzw. gesetzwidrige Handlungen beinhaltet sind.

 

4) Verhalten bei aufkommenden Mängeln

4.1 Nachbesserung

Obwohl wir hohe Qualitätsstandards setzen, können berechtigte Mängelrügen seitens des Auftraggebers auftreten. In solchen Fällen ist die Auftragnehmerin verpflichtet, innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens eine Nachbesserung (Nachreinigung) vorzunehmen. Die Abnahmegarantie ist höchstens 10 Tage nach dem Reinigungsdatum gültig. Der Auftraggeber verzichtet darauf, im Web und auf anderen Portalen negative Bewertungen abzugeben. Ohne unsere Zustimmung darf kein anderes Reinigungsinstitut beauftragt werden um Nachbesserungen durchzuführen, Kosten für solche Dienstleistungen werden nicht übernommen. Wenn der Auftraggeber während der Auftragsabwicklung gegen unsere AGB verstößt, sind wir nicht verpflichtet, den Auftrag fortzuführen oder noch ausstehende Arbeiten zu erledigen. Rückerstattungen oder Preisminderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

4.2 Schadensersatz

Nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz steht den Vertragsparteien bei entsprechenden Verlust der jeweiligen Seite ein Schadensersatz bis maximal ein Auftragslohn zu.

4.3 Haftpflicht

Die Auftragnehmerin ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen evtl. entstandene Schäden abgedeckt. Höhe und Umfang sind in dieser Versicherung reglementiert.

 

5) Preise

5.1 Die Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Fixkosten. Sofern der Auftraggeber korrekte Angaben zur Beschaffenheit der Liegenschaft übermittelt hat, und bleibt es beim Umfang des Auftrages, kommen zu diesen Fixkosten keine weiteren Kosten hinzu. Die Kosten werden grundsätzlich exklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer errechnet, die Mehrwertsteuer wird in der Auftragsbestätigung und in Folge in der Rechnung jedoch einzeln ausgewiesen.

5.2. Fälligkeit der Rechnung

Die Rechnung ist zum 5.Tag nach Abgabe an den Vermieter zur Zahlung fällig.

Bei übermässig oder stark verschmutzten Wohnungen ist der Fixpreis inkl. Mehraufwand sofort fällig, die Überweisungen erfolgen per QR Code auf unser Konto, oder auf das Konto des ausführenden Unternehmens.

 

5.3. Skontierung

Bei Vorauszahlung des gewünschten Auftrages erhält der AG einen Rabatt in Höhe von 5% des Gesamtbetrages.

5.4. Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Auftragnehmerin in genannter Frist nicht über die vertraglich zugesicherte Betragshöhe verfügen kann. Für nun notwendige Schritte wie Mahnschreiben werden pro Mahnstufe CHF 25,- (art. 106 OR) verrechnet.

5.5 Stornierungsentgelte

5.5.1 Entschädigung bei Rücktritt

Der Auftraggeber kann vor Reinigungsbeginn vom Auftrag zurücktreten unter folgenden Bedingungen.

  • bis 5 Tage vor Reinigungstermin = 30% der Auftragssumme
  • bis 2 Tage vor Reinigungstermin = 50% der Auftragssumme
  • bis 1 Tag zuvor und gleichentags = 70% der Auftragssumme

Rücktritt: Auftragnehmer

Wenn der Auftragnehmer aus Gründen, die auf Krankheit zurückzuführen sind, den vereinbarten Termin nicht einhalten kann, verpflichtet er sich, den Auftraggeber mindestens 5 Tage vor dem Termin darüber zu informieren. Sollte es nicht möglich sein, den Termin zu verschieben, hat der Auftraggeber ausreichend Zeit, ein anderes Unternehmen mit der Auftragsausführung zu beauftragen. Der Auftraggeber verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen.

5.5.2 Abtretungsberechtigung von Forderungen Art 164 OR

Zur Geltendmachung der Ansprüche der Auftragnehmerin gegenüber des Auftraggeber dürfen die Forderungen an Dritte (bzw. Inkasso-Unternehmen) abgetreten werden.

 

 

6) Ausführung der Arbeiten innerhalb des Partnernetzwerkes von ProfiCleantec

6.1 Regionale Partner

Die Auftragnehmerin arbeitet regionalen Partnern schweizweit zusammen. All diese Partner arbeiten auf eigene Kasse, sind eigens verantwortlich für Ihre Mitarbeiter und dessen korrekten Abrechnungen. Daher übernimmt ProfiCleanTec in diesem Fall keine Verantwortung für die Abwicklung des Vertrags.

 

7) Salvatorische Klausel

Sollten Bestandteile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Geltung übriger Bestimmungen erhalten. Der unwirksamen Bestandteile tritt eine Regelung nach Schweizer Recht, die dem angestrebten Zwecke rechtlich am nächsten kommt.

 

8) Gerichtsstand

Sitz des Gerichtsstandes ist 9450 Lüchingen / SG.