Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Willkommen bei ProfiCleantec! ProfiCleantec Allgemeine Geschäftsbedingungen im Überblick: Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle von uns erbrachten Reinigungsdienstleistungen. Mit der Buchung eines Auftrags bei ProfiCleantec erkennen Sie diese AGB als verbindlich an. Sie enthalten alle wesentlichen Regelungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden definieren. Unsere AGB umfassen unter anderem folgende Punkte: Gültigkeit der Angebote, Umfang der Leistungen, Skonto, Rabatt, Storno, Regelungen zum Auftragnehmer und Auftraggeber, Maßnahmen bei Zahlungsverzug, Ansprüche auf Schadenersatz sowie Bestimmungen zu Nachbesserungen.
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter!
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren professionellen Reinigungsservices zur Seite zu stehen!
1) Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ProfiCleanTec
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Überblick im Folgenden AGB genannt – bilden die Voraussetzungen für das Zustandekommen von Dienstleistungen, die die Firma ProfiCleanTec – im Folgenden Auftragnehmerin (AN) genannt – für ihre Kunden – im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt – erbringt.
1.1
Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung, dies auch für den Fall, dass wir von anderslautenden Bestimmungen Kenntnis erlangt haben, und denen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2
Diese AGB finden auch dann Anwendung auf Teilbereiche unseres Geschäftsfeldes, wenn diese nicht explizit genannt oder dem Vertragswerk beigelegt worden sind.
1.3
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen und aktuellen Fassung auf Anfrage per Post oder E-Mail erhältlich. Darüber hinaus können die jeweils aktuellen AGB jederzeit auf unseren Webseiten eingesehen werden.
2) Umfang der Leistungen
Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung sowie ein Vermittlungs- und Berechnungssystem (Kostenberechnung) für Reinigungsdienstleistungen.
2.1 Gültigkeit der Angebote
2.1.1
Die erwähnten Angebote auf unseren Publikationen (Internet, Flyer, Mailangebote) sind grundsätzlich unverbindlicher Art. Die verbindliche Gültigkeit eines Angebots besteht in dem willentlich vom AG bestellten Leistungspaket, welches er aufgrund eines Angebots im Internet, per Mail oder sonstigen Publikationen unseres Hauses in Form seiner Zusendung mit seinen für uns relevanten Adressangaben und Wunsch des Umfangs unserer Services bekannt gibt.
2.1.2
Die verbindlichen Preise findet der AG innerhalb der hierzu referenzierenden Publikationen, in unserem Online-Buchungssystem, auf persönlich an ihn gerichtete Angebote per Mail und Post, oder Publikationen, welche aus dem Hause der Auftragnehmerin zusammengestellt worden sind.
2.2 Zustandekommen eines Auftrages
Ein Auftrag gilt als zustande gekommen, wenn dieser in seiner Form von ProfiCleanTec schriftlich bestätigt und terminiert wurde. Hierzu erhält der Auftraggeber vornehmlich per Mail neben einer Auftragsbestätigung eine Leistungsbeschreibung des im Einzelnen durchzuführenden Reinigungsumfanges. Diese wird in der Regel per Mail zugestellt, und ist bei Online-Buchung im Kundenaccount einsehbar. Der Auftraggeber hat die darin bestätigten Inhalte wie Reinigungsumfang, Kosten und Terminierung zu prüfen und umgehend innert kürzester Frist zu korrigieren.
3) Auftragsausführung
3.1 Zustandekommen eines Auftrages
Bestandteil der Durchführung eines Reinigungsauftrags ist die Auftragsbestätigung der ProfiCleanTec und die darin vereinbarten Modalitäten. Die Auftragnehmerin stellt die Größe des für den Umfang der Reinigung benötigten Teams zusammen, sodass der Auftrag termingerecht und innerhalb der vereinbarten Kosten ausgeführt werden kann.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, den Auftrag an Partnerunternehmen weiterzugeben, wenn sie aufgrund von Terminschwierigkeiten oder anderen organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, den Auftrag mit eigenem Personal durchzuführen. In diesem Fall erfolgen die Rechnungsstellung und die gesamte Verantwortung für die Durchführung der Leistungen durch das jeweilige Partnerunternehmen. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist direkt an das ausführende Unternehmen zu zahlen. Bei eventuellen Reinigungsmängeln oder sonstigen Anliegen wenden Sie sich direkt an das ausführende Unternehmen. Sollten Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich gerne auch an uns wenden. Wünschen Sie jedoch keine Ausführung durch ein anderes Unternehmen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.
3.2 Durchführung des Auftrages
Zur Durchführung des Auftrags und der transparenten Berechnung sind die Angaben des Auftraggebers zwingend wichtig. Sollten vor oder während der Auftragsausführung Änderungen im groben Umfang entweder vom Auftraggeber gewünscht oder vom Personal festgestellt werden, ist die AN berechtigt, diese gemäss Preisreglement nachzuberechnen. Änderungen des Umfangs sind zum Beispiel: Anzahl Räume, bzw. darin mehr zu reinigenden Elementen, zu klein berechnete Quadratmeter-Zahl des Wohnraumes bzw. der Liegenschaft, übermässig oder stark verschmutzte Bereiche oder dergleichen.
3.3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere darauf hinzuweisen, wenn das Reinigungsobjekt überdurchschnittlich oder aussergewöhnlich stark verschmutzt ist (z. B. Nikotin-, Fett-, Schimmel-, Tierhaltung-, Bau- oder Messie-Verschmutzung oder vergleichbare Verunreinigungen). Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Mehraufwand nach den geltenden Preisansätzen nachzubelasten oder einen neuen Ausführungstermin zu vereinbaren.
Die Zufahrt zum Reinigungsobjekt muss für die zur Auftragsausführung erforderlichen Fahrzeuge gewährleistet sein.
Die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Schlüssel sind zum vereinbarten Zeitpunkt am in der Auftragsbestätigung bezeichneten Ort bereitzustellen.
Für die Dauer der Reinigungsarbeiten müssen die erforderlichen Infrastrukturen, insbesondere eine funktionierende Wasser- und Stromversorgung, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die dadurch entstehenden Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vor Arbeitsbeginn über besondere örtliche Gegebenheiten, erschwerte Zugangsverhältnisse, notwendige Hilfsmittel (z. B. Leitern), empfindliche Materialien sowie bekannte Gefahrenquellen oder sonstige Umstände zu informieren, welche die ordnungsgemässe und sichere Ausführung der Arbeiten beeinflussen können.
3.4 Pflichten der Auftragnehmer
3.4.1
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin verpflichten sich, mit der vom Auftraggeber überlassenen Räumlichkeiten und darin befindlichen Gegenständen mit höchster Sorgfalt umzugehen.
3.4.2
Über die während der Durchführung erlangten in Erfahrung gebrachten Vorgänge hat das Personal die Verpflichtung der Verschwiegenheit auferlegt bekommen, sofern darin keine relevanten Einzelheiten eines Straftatbestandes bzw. gesetzwidrige Handlungen beinhaltet sind.
4) Ausführung der Arbeiten innerhalb des Partnernetzwerkes von ProfiCleanTec
4.1 Regionale Partner
Die Auftragnehmerin arbeitet mit regionalen Partnern schweizweit zusammen. All diese Partner arbeiten auf eigene Kasse, sind eigens verantwortlich für ihre Mitarbeiter und dessen korrekte Abrechnungen. Daher übernimmt ProfiCleanTec in diesem Fall keine Verantwortung für die Abwicklung des Vertrags.
5) Verhalten bei aufkommenden Mängeln
5.1 Nachbesserung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt und nach anerkannten Qualitätsstandards. Sollten dennoch berechtigte Mängel festgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch nach Abschluss der Abgabe, schriftlich mitzuteilen. Innerhalb dieser Frist besteht Anspruch auf eine einmalige kostenlose Nachbesserung (Nachreinigung), sofern die gerügten Mängel berechtigt sind.
Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin vor der Beauftragung eines Dritten eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin besteht kein Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die Beauftragung eines anderen Reinigungsunternehmens entstehen.
Verstößt der Auftraggeber während der Vertragsabwicklung wesentlich gegen seine vertraglichen Pflichten oder gegen diese AGB, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Auftragsausführung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall vergütungspflichtig.
Nach erfolgter und erfolgreicher Nachbesserung sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen der beanstandeten Mängel ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über die Auftragnehmerin sowie deren Mitarbeitende keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder sonstige rechtswidrige, ehrverletzende oder rufschädigende Inhalte zu veröffentlichen oder verbreiten. Die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere nach den Bestimmungen des Schweizer Rechts zum Persönlichkeitsschutz sowie auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Genugtuung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es ist nicht zulässig, negative Bewertungen zu veröffentlichen, die unsere Dienstleistung in unzutreffender oder rufschädigender Weise darstellen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei einer solchen Veröffentlichung Schadenersatzansprüche geltend zu machen
5.2 Schadensersatz
Nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz steht den Vertragsparteien bei entsprechendem Verlust der jeweiligen Seite ein Schadensersatz bis maximal ein Auftragslohn zu.
5.3 Haftpflicht
Die Auftragnehmer sind durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen evtl. entstandene Schäden versichert. Höhe und Umfang sind in dieser Versicherung reglementiert.
6) Preise
6.1 Die Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Fixkosten. Sofern der Auftraggeber korrekte Angaben zur Beschaffenheit der Liegenschaft übermittelt hat und es beim Umfang des Auftrages bleibt, kommen zu diesen Fixkosten keine weiteren Kosten hinzu. Die Kosten werden grundsätzlich exklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer errechnet, die Mehrwertsteuer wird in der Auftragsbestätigung und in Folge in der Rechnung jedoch einzeln ausgewiesen.
6.2 Fälligkeit der Rechnung
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird der Rechnungsbetrag nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistung zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in besonderen Fällen ohne Angabe von Gründen die vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags zu verlangen. Die Ausführung der vereinbarten Leistungen kann in diesem Fall von der rechtzeitigen Zahlung des verlangten Betrags abhängig gemacht werden.
Bei übermässig oder stark verschmutzten Wohnungen wird der Fixpreis inklusive Mehraufwand sofort fällig. In Fällen sofort fälliger Zahlungen werden Sie vorab entsprechend informiert.
Die Zahlung erfolgt per QR‑Überweisung auf unser Konto oder auf das Konto des jeweils ausführenden Unternehmens.
6.3 Skontierung
Bei Vorauszahlung des gewünschten Auftrages erhält der AG einen Rabatt in Höhe von 5% des Gesamtbetrages.
6.4 Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Auftragnehmerin in genannter Frist nicht über die vertraglich zugesicherte Betragshöhe verfügen kann. Für nun notwendige Schritte wie Mahnschreiben werden pro Mahnstufe CHF 25,- (Art. 106 OR) verrechnet.
6.5 Stornierungsentgelte
6.5.1 Entschädigung bei Rücktritt
Der Auftraggeber kann vor Reinigungsbeginn vom Auftrag zurücktreten unter folgenden Bedingungen:
- bis 10 Tage vor Reinigungstermin = 30% der Auftragssumme
- bis 5 Tage vor Reinigungstermin = 50% der Auftragssumme
- bis 1 Tag zuvor und gleichentags = 70% der Auftragssumme
Rücktritt: Auftragnehmer
Sollte trotz beidseitiger Bemühungen kein gemeinsamer definitiver Ausführungstermin gefunden werden, sind sowohl der Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftrag kostenlos zu stornieren. In diesem Fall entstehen keiner Partei Stornierungsgebühren, Schadensersatzansprüche oder sonstige Kosten.
Kann der Auftragnehmer den vereinbarten Termin aus krankheitsbedingten Gründen nicht wahrnehmen, verpflichtet er sich, den Auftraggeber mindestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Ausführungstermin schriftlich zu informieren.
Ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich, erhält der Auftraggeber ausreichend Zeit, ein anderes Unternehmen mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ersatzleistungen, die aus der krankheitsbedingten Verhinderung des Auftragnehmers entstehen könnten.
6.5.2 Abtretungsberechtigung von Forderungen (Art 164 OR)
Zur Geltendmachung der Ansprüche der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dürfen die Forderungen an Dritte (bzw. Inkasso-Unternehmen) abgetreten werden.
7) Salvatorische Klausel
Sollten Bestandteile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Geltung übriger Bestimmungen erhalten. Der unwirksamen Bestandteile tritt eine Regelung nach Schweizer Recht, die dem angestrebten Zwecke rechtlich am nächsten kommt.
8) Datenschutzhinweis
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts (insbesondere DSG sowie, sofern anwendbar, DSGVO).
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Vertragsabwicklung, die Kommunikation sowie die administrative Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
9) Gerichtsstand
Sitz des Gerichtsstandes ist 9450 Altstätten / SG.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.
